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Alte Historische Fotos und Bilder Jachenau, Bayern
Wappen Jachenau

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Geschichte von Jachenau, Bayern in Fotos

Eine kleine historische Referenz

Geographie: Jachenau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

Nach der Gemeindegebietsreform 1975 ist Jachenau mit 842 Einwohnern der Bevölkerungszahl nach die kleinste Gemeinde mit eigener Verwaltung in Bayern. Jachenau ist ein staatlich anerkannter Erholungsort, der sich als „Jachenau das Sonnental“ dem „sanften Tourismus“ verpflichtet fühlt.

Gründungszeitpunkt:

Einwohner:

Geschichte: 870

Sehenswürdigkeiten:

Jachenau. Jachenau mit Herzogstand, um 1915
Jachenau mit Herzogstand, um 1915
Jachenau. Jachenau mit Herzogstand und Heimgarten
Jachenau mit Herzogstand und Heimgarten
Jachenau. Gasthof und Gästehaus, um 1965
Gasthof und Gästehaus, um 1965
Jachenau. Pension-Café 'Pfund'
Pension-Café 'Pfund'
Jachenau. Gasthof zur Post
Gasthof zur Post
Jachenau. Gasthof zur Post, um 1950
Gasthof zur Post, um 1950
Jachenau. Gasthof zur Post, um 1955
Gasthof zur Post, um 1955
Jachenau. Pension Huber, Gasthaus
Pension Huber, Gasthaus

Geschichte

Bis zur Gemeindegründung

Die Jachenau wurde ab dem Zeitraum um 1185 vom Kloster Benediktbeuern aus gerodet und besiedelt. In der Abschrift einer Urkunde von 1192 wird Nazareth erstmals genannt. Hierbei überließ der Augsburger Bischof Udalschalk den Neubruchzehnt (von Jachenau) dem Kloster Benediktbeuern im Tausch für ein Gut bei Utting. Gleichzeitig wurde in derselben Urkunde der Auftrag gegeben, eine Kirche aus Stein zu errichten. Neunundneunzig Jahre später weihte Bischof Wolfahrt von Augsburg die Kirche St. Nikolaus am 17. März 1291 persönlich ein. Im gleichen Jahr wurde ein Wirtshaus gebaut. 1279 (1294) wurden im Salbüchl des Klosters 17 „vaccariae“ (Schwaigen) in Nazareth aufgelistet, von denen bei folgenden sieben eine Beziehung zu den heute noch bestehenden Höfen hergestellt werden kann. Dies sind „Nazareth sup monte“ = Berg, „Im ahorn“ = Achner, „Chlezagelshof“ = Hinterbichl, „Gerunershof“ = bis 1500 als der Krinner benannt, danach als Luitpolder, „Erchenboltshütte“ = Erbhof, „Im lohe“ = Laich, „Saherpach“ = Sachenbach.

Durch Zwei- und manchmal auch Dreiteilung der meisten 17 „Urhöfe“ kam die Jachenau im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts bis zum Jahr 1782 auf 36 Höfe und 24 Sölden, die sich bis ins 19. Jahrhundert hielten. Bis zur Säkularisation 1803 gehörte die Obmannschaft Jachenau zum Klostergericht Benediktbeuern.

Im Zeitraum 1808 bis 1818 entwickelte sich die Jachenau zu einer selbständigen politischen Gemeinde. Dabei kam es zunächst zu heftigem Widerstand. Mit dem Gemeindeedikt vom 13. Mai 1808 wurden die Steuerdistrikte Jachenau und Walchensee in erster Linie nach geographischen Gesichtspunkten, nicht aber nach historischen Bindungen festgelegt und mehrfach wegen des aufkommenden Widerstandes neugeordnet. In einer der Listen wurden die Ansiedlungen rund um den See dem Steuerdistrikt Walchensee zugeordnet und wenig später – nach Eingliederung Walchensees in den Steuerdistrikt Kochel – vielleicht auch diesem. Doch spätestens 1818 war alles so wie bis 1808. Schon 1808 wurden den damals 60 Anwesen der Jachenau die größtenteils heute noch gültigen Hausnummern 1 bis 60 zugeordnet. Sie beginnen mit 1 und 2 in Sachenbach und enden mit 59 in Altlach (Bräu) und mit 60 am Ochsensitz.

Jachenauer Forstverhältnisse im Lauf der Geschichte

Die Fläche der Jachenau beträgt 128,64 km². Allerdings wurden 1894 durch den Staat die großen Flächen des Staatsforstes als „außermärkisch“ erklärt. Die Gemeinde Jachenau protestierte nach Beschlüssen des Gemeindeausschusses am 24. April und 29. Juli 1894 zweimal erfolglos gegen die behördliche Anordnung, wonach die Staatswaldungen nicht als Gemeindeflur zu betrachten wären. In die Karten wurde fortan folgender Text in die Legende gedruckt: „Nach Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Mai 1896 gehören die in diesem Plane innerhalb der Steuergemeinde, Flur und violetten Grenze gelegenen Staatswaldungen nicht zur politischen Gemeinde Jachenau. (München im Februar 1897, Kgl. Katasterbureau).“ Daraus ergibt sich, dass die gemeindefreien Gebiete lediglich 76 Jahre (bis zum 1. Januar 1970) existierten. Noch 1966 war das Gemeindegebiet mit 13,98 km² sehr viel kleiner und umfasste nur das Jachenauer Tal nebst einigen kleinen Exklaven. Die heutige Größe erreichte die Gemeinde durch die Eingemeindung des gleichnamigen waldreichen gemeindefreien Gebiets Jachenau in den Folgejahren (Auflösung am 1. Januar 1970; vorher wurden bereits kleinere Teilflächen eingegliedert, darunter Schröfeln 1955). Von der heutigen Fläche sind 82,6 % oder 10.621 ha waldbedeckt und wiederum die Hälfte davon ist Eigentum der Jachenauer Bauern und Söldner. Dieser wertvolle Besitz, der über Jahrhunderte den Jachenauern einen gewissen Wohlstand garantierte, ist für die heutige Generation eine Selbstverständlichkeit. Das war nicht immer so.

Zur Zeit der Rodung und Ansiedlung im 12. bis 14. Jahrhundert war der Holzeinschlag in den Jachenauer Wäldern noch nicht geregelt oder eingeschränkt. Doch mit der Entwicklung der Städte, insbesondere Münchens, stieg der Bedarf an Bau- und Brennholz (auch für die „holzfressenden“ Kalköfen) aus den an der Isar gelegenen Wäldern so stark, dass die Nachhaltigkeit und damit der dauernde Bestand der Wälder bedroht schien. Die Bayerischen Herzöge und auch das Kloster Benediktbeuern erließen – beginnend im 15. Jahrhundert – Holzordnungen, die den Einschlag in nachhaltige Bahnen lenkten. Dabei wurden den Bauern in der Jachenau wegen des rauen Klimas und der dadurch eingeschränkten Landwirtschaft 1487 mit dem „Jachnaw privilegium“ neben dem eigenen Bedarf an Bau- und Brennholz besondere Rechte für den Holzeinschlag „zum Verkauf ans Wasser“ zugestanden. Jeder Bauer durfte jedes Jahr im Rahmen der „Hauszahl“ in seinen „zu den Gütern gelegten Hölzern“ eine bestimmte Zahl Stämme unentgeltlich zum Verkauf schlagen; er musste dafür lediglich den „Probstbaum“, den schönsten Stamm dem Kloster überlassen. Die ungeteilte Hauszahl berechtigte den Bauer zu 240 Stämmen im Jahr. Bei geteilten Höfen verringerte sich die Hauszahl auf 120 oder 80 Stämme. Darüber hinaus war es den Bauern und auch den Söldnern gestattet, auf Antrag und gegen einen geringen Preis in den Frei- und Gemeinbergen weiteres Holz zum Verkauf zu schlagen.

Mit der Säkularisation drohten durch Übernahme des Staates diese für die Jachenau lebenswichtigen Forstrechte zur „jederzeit widerruflichen Gnade“ zu verfallen. In einem nahezu 200-jährigen „Kampf gegen Herrschaftsobrigkeit“ ließen sich die Jachenauer trotz heftigster Rückschläge durch die Bayerische Staatsforstverwaltung nicht unterkriegen. Deshalb beschlossen in den 1950er Jahren alle Fraktionen des Bayerischen Landtags, das unglückliche Taktieren der Forstverwaltung durch ein Gesetz zu beenden und den Raum nördlich und südlich der Benediktenwand endlich zu befrieden. Der Landtag erließ 1964 das Teil- und Zinswaldgesetzes (TZiWG 1964), ein Vergleich, der den Jachenauer Bauern und Söldnern sowie der Kirche weitgehend das Eigentumsrecht über ihre Wälder zurückgab. Das Verfahren der Realteilung (gem. Art. 5 TZiWG) dauerte bis 1983, doch selbst heute ist in einem Fall die Forstrechtsablösung einer Teilfläche noch nicht abgeschlossen.

Größtenteils ungelöst ist aber auch die Frage der Kommunalen Bann- und Wuhrhölzer Psengberg, Fischlain und Rotwand. Diese wurden aus bislang unbekannten Gründen im TZiWG nicht berücksichtigt und sind „unbehandelt und stillschweigend“ in den Besitz des Staates übergegangen. So kam es, dass die waldreiche Gemeinde Jachenau von 1803 bis 2017, also 214 Jahre, über keinen Quadratmeter Wald verfügte. Diese unbefriedigende Situation hat sich 2017 durch Kauf eines Waldstücks mit ca. 4,7 ha geringfügig verbessert.

Seit März 2011 liegt der Gemeinde ein Gutachten vor über die historischen Grundlagen der Bann- und Wuhrhölzer des 18. Jahrhunderts und deren rechtliche Behandlung in den letzten 200 Jahren. Im Frühsommer 2012 informierte die Gemeinde zur Vorbereitung einer Petition an den Bayerischen Landtag in Einzelgesprächen Vertreter der Fraktionen der FW, der SPD und der CSU. Allein letztere sahen keine Möglichkeit, die Gemeinde in ihren Bemühungen um eine Ergänzung des TZiWG um die Bann- und Wuhrhölzer mit dem Ziel der Übertragung dieser Wälder in das Eigentum der Gemeinde zu unterstützen. Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl (FW) vom 18. Mai 2012 zu „Bann- und Wuhrhölzer – Rechte der Kommunen“ antwortete die Staatsregierung am 3. September 2012 mit sachlich falschen und vom eigentlichen Thema, nämlich der Gleichbehandlung der Kirchenhölzer und der Kommunalen Bann- und Wuhrhölzer, ablenkenden Aussagen.

Nach Aussage des Bürgermeisters bei der Bürgerversammlung am 20. März 2015 hat die Gemeinde einen Antrag auf Ablösung ihrer Forstrechte gestellt. Dabei erwartet die Gemeinde zumindest die gleiche Behandlung, wie sie die Gemeinden nördlich der Benediktenwand zwischen Kochel am See und Bad Heilbrunn in den 1980er Jahren erfahren haben. Das bedeutet Ablösung der Forstrechte über 72,5 ha (Stand 1935) in finanzieller Form oder auch als Zuteilung von Waldflächen in das Eigentum der Gemeinde.

Inzwischen haben neue Recherchen in einem Forstarchiv im November 2015 ergeben, dass das Holzbezugsrecht für die Oberhöfner und die Peterer Brücke 1971 gegen ca. 23.000 DM zu Gunsten der Gemeinde abgelöst wurde. Als Belege wurden eine notarielle Urkunde und der Beschluss im Beschlussbuch der Gemeinde vom 27. August 1971 gefunden. Dennoch macht diese damalige Ablösung nur einen Bruchteil des Gesamtkomplexes der Bann- und Wuhrhölzer aus.

Schulgeschichte

Die Schulgeschichte begann für Jachenau 1757 in Höfen 21. Im Jahr 1790 wurde ein Schulhaus beim Bäck gebaut, das bis 1898 genutzt wurde. Damals wurde zur Verkürzung der Schulwege im (zentraleren) Wieden ein neues, längst notwendig gewordenes Schulhaus gebaut, das 1951 am selben Ort durch ein neues Schulgebäude, die Ferdinand-Feldigl-Schule abgelöst wurde. Im alten Schulhaus sind heute die Kinderkrippe und der Kindergarten untergebracht.

Alpin- und Skigeschichte

Im Jahr 1883 wurde Simon Guggenberger von Jachenau-Point durch die DAV-Sektion Tölz zum ersten Bergführer in Jachenau ausgebildet und ernannt sowie vom Bezirksamt Tölz als solcher autorisiert.

Bereits 1885 nutzte der Forstmeister Maximilian Lizius in Jachenau als einer der ersten in Deutschland bei seinen Reviergängen Skier, die ihm von einem norwegischen Forstmann geschenkt worden waren.

2001 kletterte Marietta Uhden als erste Frau weltweit eine Route im Bereich des elften Schwierigkeitsgrades: die Route Sonne im Herzen (XI-/8c+) in der Jachenau.

Im März 2016 wurde Elisabeth Willibald von Jachenau-Wieden Juniorenweltmeisterin im Slalom bei der Junioren-WM in Sotschi.

Quelle: de.wikipedia.org



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